Fühlen sich Schwangere bei ihrem derzeitigen Gynäkologen nicht mehr wohl und wünschen einen Wechsel zu einer anderen Praxis, ist dies auch während der laufenden Schwangerschaft möglich, selbst innerhalb eines Quartals. Dieser Artikel beleuchtet die Abläufe und wichtigen Aspekte eines solchen Wechsels.
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Patientinnen die Freiheit, ihren Haus- und Facharzt selbst zu wählen. Ein Wechsel ist am unkompliziertesten zu Beginn eines neuen Quartals, da dann ein neuer Abrechnungszeitraum für die Ärzte beginnt. Doch auch innerhalb eines Quartals ist ein Facharztwechsel erlaubt, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu zählt explizit auch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin.
In der Praxis können sich jedoch Herausforderungen ergeben, da bestimmte Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge nur einmal pro Quartal abgerechnet werden dürfen. Dies bedeutet, dass der neue Gynäkologe möglicherweise nicht alle Untersuchungen im selben Quartal abrechnen kann, was zur Ablehnung der Patientin führen könnte. Es ist daher ratsam, bereits bei der Terminvereinbarung in der neuen Praxis die Möglichkeit der Übernahme abzuklären. Der Experte der Unabhängigen Patientenberatung betont jedoch, dass die Abrechnung oder das Budget für Ärzte kein gültiger Grund sein darf, eine Behandlung abzulehnen.
Beim Wechsel der Frauenarztpraxis während der Schwangerschaft ist es äußerst hilfreich, eine Kopie der bisherigen Patientenakte mitzubringen, um dem neuen Arzt einen umfassenden Einblick in die bisherige Behandlung zu ermöglichen. Seit dem 29. April 2025 ist dies oft nicht mehr notwendig, da für gesetzlich Versicherte, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, die der neue Arzt einsehen kann. Sollten dennoch Informationen fehlen, kann der neue Arzt diese direkt beim ehemaligen Kollegen anfordern. Der Mutterpass bleibt in jedem Fall die zentrale Informationsquelle und sollte stets mitgeführt und dem neuen Arzt beim ersten Termin vorgelegt werden.
Die Erfahrungen einer Leserin namens Jenny verdeutlichen die Bedeutung eines vertrauensvollen Verhältnisses zum Gynäkologen während der Schwangerschaft. Anfänglich zufrieden, änderte sich ihre Wahrnehmung, als sie schwanger wurde. Ihr Arzt zeigte wenig Einfühlungsvermögen für ihre Sorgen und Fragen, nahm Schwangerschaftsbeschwerden nicht ernst und gab unzureichende Erklärungen zu Untersuchungen und Behandlungen. Dies führte dazu, dass Jenny sich ängstlich und verunsichert fühlte und sich selbstständig im Internet informieren musste, was ihre Belastung zusätzlich erhöhte. Ihre Geschichte unterstreicht, wie wichtig es ist, einen Arzt an seiner Seite zu haben, der umfassend informiert und sich um das Wohl von Mutter und Kind kümmert.
Das Vertrauensverhältnis zwischen einer schwangeren Frau und ihrem Frauenarzt ist von immenser Bedeutung, da es nicht nur das Wohlergehen der Mutter, sondern auch das des ungeborenen Kindes betrifft. Werdende Mütter müssen sich gut betreut, umfassend informiert und beraten fühlen, um fundierte Entscheidungen für sich und ihr Kind treffen zu können. Ein Arzt ist zur Aufklärung über Untersuchungen und Behandlungsmethoden in verständlicher Sprache verpflichtet. Wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird oder sich Patientinnen unwohl fühlen, steht es ihnen frei, einen neuen Arzt aufzusuchen.
Für Fragen zu Patientenrechten oder in ähnlichen Situationen wie Jenny bietet die UPD Patientenberatung (www.patientenberatung.de) Unterstützung an, sowohl telefonisch als auch online.
