Monat für Monat fallen für Kinder laufende Kosten an: Kleidung, Essen, Schulmaterial, Freizeitaktivitäten. Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Familien dabei helfen soll, diese Ausgaben zu decken. Seit Januar 2026 liegt der monatliche Betrag bei 259 Euro pro Kind. Gezahlt wird das Kindergeld in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes, in bestimmten Fällen auch länger.
Dieser Leitfaden erklärt:
- wer Kindergeld erhalten kann,
- welche Beträge 2026 gelten,
- wie die Antragstellung funktioniert,
- welche Rolle der Kinderfreibetrag im Steuerrecht spielt,
- wie sich Kindergeld mit anderen Leistungen verhält.
- Außerdem werden häufige Fragen beantwortet.
Relatedsearches![]()
1. Was ist das Kindergeld?
Das Kindergeld ist eine monatliche Geldleistung des Staates für Eltern oder Erziehungsberechtigte. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Die Zahlung erfolgt durch die Familienkassen, die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt sind. Ziel des Kindergelds ist es, zur Deckung der Lebenshaltungskosten von Kindern beizutragen.
Wichtige Zahlen für 2025:
- Rund 17,57 Millionen Kinder erhielten Kindergeld.
- Die Gesamtausgaben beliefen sich auf etwa 55,32 Milliarden Euro.
Damit ist das Kindergeld eine der wichtigsten familienpolitischen Leistungen in Deutschland.
2. Wer kann Kindergeld erhalten?
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern das Kind selbst in Deutschland geboren haben oder mit dem Kind nach Deutschland gezogen sind. Entscheidend ist, dass das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat hat.
Für ausländische Staatsangehörige gelten je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Regelungen:
- EU-Bürger haben in der Regel einen Anspruch, sobald sie in Deutschland wohnen oder arbeiten.
- Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel eine Niederlassungserlaubnis oder eine gültige befristete Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt (selbstständig oder abhängig beschäftigt).
- Wer nur eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium besitzt, kann in der Regel kein Kindergeld erhalten.
3. Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat für jedes Kind – unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt. Die Familienkassen haben die Beträge automatisch angepasst; Eltern mussten keinen neuen Antrag stellen.
Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag (KiZ):
- Bis zu 297 Euro pro Monat und Kind
- Wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt
- Voraussetzung: Kind unter 25 Jahre, Familie hat eigenes Einkommen, kann aber die Kinderkosten nicht voll decken
- Kein festes Höchsteinkommen – der Anspruch wird individuell berechnet
4. Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Das Kindergeld wird zunächst bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Danach kann der Anspruch unter bestimmten Umständen verlängert werden:
| Alter / Situation | Dauer |
|---|---|
| Bis 21 Jahre | wenn das Kind arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist |
| Bis 25 Jahre | bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten |
| Keine starre Altersgrenze | bei Kindern mit Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und die sich nicht selbst unterhalten können |
5. Wie und wo wird Kindergeld beantragt?
Relatedsearches
Zuständig ist die Familienkasse (bei der Bundesagentur für Arbeit). Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder online. Die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Schritt 1: Formular herunterladen – auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (mehrere Sprachen verfügbar).
- Schritt 2: Formular ausfüllen – Angaben zu persönlichen Daten und Steueridentifikationsnummern der Eltern und des Kindes.
- Schritt 3: Unterlagen zusammensuchen – je nach Fall:Für Kinder unter 18 Jahren: meist genügen die Steueridentifikationsnummern.Für Neugeborene: Kopie der Geburtsurkunde (falls Steuer-ID noch nicht vorliegt).Für ausländische Eltern: Kopie des Passes und der Aufenthaltserlaubnis mit Erwerbstätigkeitserlaubnis.Für Kinder über 18 Jahre in Ausbildung: Bescheinigung von Schule, Uni oder Betrieb.
- Schritt 4: Einreichen – per Post, persönlich oder online (etwa 60 % der Anträge werden inzwischen digital eingereicht). Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
- Schritt 5: Zahlung abwarten – bei positivem Bescheid wird das Kindergeld ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend überwiesen.
Wichtig: Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden – in der Regel für bis zu vier Monate vor dem Antragsmonat. Bei Neugeborenen sollte der Antrag möglichst früh nach der Geburt gestellt werden.
6. Kindergeld und Kinderfreibetrag: Was ist der Unterschied?
Neben dem Kindergeld gibt es im Steuerrecht den Kinderfreibetrag. Dieser senkt das zu versteuernde Einkommen der Eltern. Für 2026 gelten folgende Werte:
| Freibetragsart | Betrag pro Kind und Jahr |
|---|---|
| Existenzminimum eines Kindes | 6.828 Euro |
| Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf | 2.928 Euro |
| Insgesamt steuerfrei | 9.756 Euro |
Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag – nicht von beidem. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Regelung günstiger ist. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Keine gesonderte Entscheidung nötig.
7. Wie verhält sich Kindergeld zu anderen Sozialleistungen?
- Bürgergeld: Das Kindergeld wird in der Regel vollständig als Einkommen des Kindes angerechnet. Das Jobcenter zieht den Kindergeldbetrag vom Bürgergeldbedarf für das Kind ab.Beispiel: Regelsatz für ein Kind unter 6 Jahren: ca. 357 Euro – abzüglich Kindergeld (259 Euro) verbleiben 98 Euro Bürgergeld. Insgesamt erhält das Kind 357 Euro.
- Kindersofortzuschlag (25 Euro pro Monat und Kind, seit 2023): Dieser wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und kommt unabhängig vom Bürgergeldanspruch hinzu.
8. Kindergeld für Kinder in Ausbildung oder Studium
Wenn ein Kind eine Schul- oder Berufsausbildung beginnt oder studiert, kann das Kindergeld in der Regel bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. Voraussetzungen im Überblick:
- Erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium (Zweitausbildung wird meist nur berücksichtigt, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, z. B. konsekutiver Master nach Bachelor).
- Das Kind wohnt in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat.
- Das Kind darf in der Regel nicht mehr als 8.004 Euro eigenes Einkommen pro Jahr haben. Steuerfreie Einnahmen wie BAföG oder Stipendien werden nicht auf diese Grenze angerechnet.
9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage 1: Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt?
Antwort: Grundsätzlich muss das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Staat haben. Leben die Eltern in Deutschland, das Kind aber außerhalb der EU, besteht in der Regel kein Anspruch. Ausnahmen gelten in besonderen Konstellationen und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Frage 2: Wie beantrage ich Kindergeld für ein behindertes Kind über 25 Jahre?
Antwort: Im Antrag wird die Behinderung angegeben. Bei Volljährigkeit werden zusätzlich ärztliche Unterlagen oder der Schwerbehindertenausweis benötigt. Voraussetzung: Die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten, und das Kind kann sich nicht selbst unterhalten.
Frage 3: Bekommen Alleinerziehende mehr Kindergeld?
Antwort: Nein, der Kindergeldbetrag ist für Alleinerziehende derselbe wie für Paare. Allerdings können sie steuerliche Entlastungen geltend machen, etwa den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuererklärung.
Frage 4: Erhalte ich Kindergeld während eines Freiwilligendienstes (FSJ/FÖJ)?
Antwort: Ja, in der Regel. Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) wird wie eine Ausbildung behandelt. Das Kindergeld kann daher bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden, sofern das Kind nicht mehr als 8.004 Euro eigenes Einkommen im Jahr hat.
Frage 5: Kann ich Kindergeld telefonisch beantragen?
Antwort: Nein. Die Beantragung erfolgt schriftlich (per Post) oder online über das Portal der Familienkasse. Die Antragsformulare sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit verfügbar.
Quellen
- https://www.mz.de/leben/familie/kindergeld-freibetraege-finanzen-familie-geld-kind-4239006
- https://www.uni-potsdam.de/en/welcomecenter/potsdamandberlin/family/financial-support/childallowance
- https://www.tu.berlin/en/familienbuero/services/latest-news/changes-in-state-benefits-for-families
- https://www.familienportal.nrw/en/what-will-change-families-2026
- https://www.buerger-geld.org/news/grundsicherung/kindergeld-anrechnung-auf-neue-grundsicherung-buergergeld-was-eltern-2026-bleibt/
- https://verwaltungsportal.hessen.de/en/leistung?leistung_id=L100009_6000025-99041008017000®schl=147300200200
- https://www.buerger-geld.org/news/finanzen/kinderzuschlag-freibetraege-co-welche-hilfen-familien-2026-zustehen/
- https://www.wochenblatt-reporter.de/c-ratgeber/mehr-geld-pro-kind-so-holen-sich-familien-bis-zu-1000-euro-extra-vom-staat_a760753
- http://outong.eu/zh/
- https://www.arbeitsagentur.de/en/press/2025-04-focus-on-families-the-family-benefits-offices-balance-sheet-for-2025
